Infos zur Notbetreuung

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Infos zur Notbetreuung

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusInformationen zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Staatsregierung hat entschieden, dass von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 29. Januar 2021, kein Präsenzunterricht stattfindet.

In dieser Zeit findet der Unterricht in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausnahmslos in Distanzform statt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Corona-Neuinfektionen zu leisten.

Die Schulen bieten –soweit das Infektionsgeschehen es zulässt –vom 11. bis 29. Januar 2021 eine Notbetreuung an

  • für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
  • für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,und
  • für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen mit angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE).An der Schule für Kranke besteht die Möglichkeit, eine Notbetreuung anzubieten.

Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistelltund Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
  • Sie alleinerziehend,selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
  • Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27ff. des Achten Sozialgesetzbuches habenoder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.

Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie Schülerinnen und Schüler aller Schularten mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht, sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung besuchen.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

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