Das erlaubt- so sind die aktuellen Regeln

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in dieser Woche wurde in Berlin vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats die sog. „Notbremse“ auf den Weg gebracht. Im neuen Infektionsschutzgesetz werden nun für ganz Deutschland Maßnahmen festgelegt, die ab 26. Apri l2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 in der jeweiligen Region gelten. Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich dadurch vorerst nichts. Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln laut unseren Anweisungen weiter.

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